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Die Rechtsprechung nach GG
 
BundesverfassungsgerichtArt. 93 GG [Bundesverfassungsgericht, Zuständigkeit]: (1) Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:

über die Auslegung dieses Grundgesetzes aus Anlaß von Streitigkeiten über den Umfang der Rechte und Pflichten eines obersten Bundesorgans oder anderer Beteiligter, die durch dieses Grundgesetz oder in der Geschäftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind;

bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Bundesrecht oder Landesrecht mit diesem Grundgesetze oder die Vereinbarkeit von Landesrecht mit sonstigem Bundesrechte auf Antrag der Bundesregierung, einer Landesregierung oder eines Drittels der Mitglieder des Bundestages;

...;

über Verfassungsbeschwerden, die von jedermann mit der Behauptung erhoben werden können, durch die öffentliche Gewalt in einem seiner Grundrechte oder ... verletzt zu sein; ...
 

Art. 94 GG [Bundesverfassungsgericht, Zusammensetzung]:

Das Bundesverfassungsgericht besteht aus Bundesrichtern und anderen Mitgliedern. Die ...

Das Bundesverfassungsgericht kann für Verfassungsbeschwerden die vorherige Erschöpfung des Rechtsweges zur Voraussetzung machen und ein besonderes Annahmeverfahren vorsehen.
 
Bundesverfassungsgerichtsgesetz
 
Gesetz über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG): Download PDF
 
Kosten des Verfahrens
 
Das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist kostenfrei (§ 34 Abs. 1 BVerfGG).

Die Kosten des Verfahrens entstehen durch den rechtlichen Beistand. Dieser wird von uns beauftragt ein Rechtsgutachten zu erstellen, um die Zulässigkeit und um die begründete Beschwerde darzustellen. § 95 Abs. 1 des BVerfGG sagt aus, dass eine Verfassungsbeschwerde begründet ist, wenn der (die) Beschwerdeführer durch die öffentliche Gewalt in seinen (ihren) Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten verletzt ist (sind), also ein nicht gerechtfertigter Eingriff in seinen (ihren) Schutzbereich(en) vorliegt.

Somit gibt es auch kein "finanzielles verlieren oder gewinnen". Die Kosten für den rechtlichen Beistand fallen immer an. Wir sind bemüht ein Pauschal-Angebot zu erhalten um kein finanzielles Damoklesschwert über uns zu haben. Die Höhe der bereits eingholten Angebote variieren erheblich.

 










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